FLL – zertifizierte Baumkontrolle
Prüfstufe 1
Nach der heutigen Rechtsauffassung hat jeder Baumeigentümer (bzw. jeder für Bäume Verantwortliche) für den verkehrssicheren Zustand seiner Bäume Sorge zu tragen, und zwar in dem Maß, wie es die „berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs“ erfordert.
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